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  • Lindenstraße 58, 53721 Siegburg
  • 09:00 - 17:00 Uhr
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  • Di.-Do. 10-16 Uhr

Klagefrist nicht verpassen

Viele Menschen erhalten einen Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Verwaltungsgericht Klage einreichen.

Wichtig: Für die Klage gilt eine Frist. Diese Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres BAMF-Bescheids. Dort steht auch, welches Verwaltungsgericht für Ihre Klage zuständig ist.

Was können Sie tun, wenn die Frist bald endet?

Wenn Sie kurzfristig keinen Termin bei unserer Beratung oder bei einer Rechtsanwältin beziehungsweise einem Rechtsanwalt bekommen und die Klagefrist bald endet, warten Sie nicht ab.

Prüfen Sie zuerst die Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem BAMF-Bescheid. Dort steht, welches Verwaltungsgericht zuständig ist. Gehen Sie direkt zu diesem Gericht – zum Beispiel zum Verwaltungsgericht Köln, wenn dieses Gericht in Ihrem Bescheid genannt ist.

Bei der Rechtsantragsstelle können Sie Ihre Klage mündlich zu Protokoll geben. Ihre Erklärung wird dort aufgenommen und beim Gericht eingereicht. Die Rechtsantragsstelle bietet jedoch keine Rechtsberatung an. Dort wird auch nicht geprüft, ob Ihre Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Informieren Sie sich möglichst vorher über die Öffnungszeiten.

Nehmen Sie möglichst Folgendes mit:

  • den vollständigen BAMF-Bescheid
  • den Briefumschlag, in dem Sie den Bescheid erhalten haben
  • Ihren Ausweis oder Ihre Aufenthaltsdokumente
  • alle wichtigen Unterlagen zu Ihrem Asylverfahren
  • die Rechtsbehelfsbelehrung
  • die Adresse und Telefonnummer einer Kontaktperson, falls vorhanden

Wichtig: Bei manchen BAMF-Entscheidungen muss neben der Klage noch ein weiterer Antrag gestellt werden. Lesen Sie deshalb die Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid genau durch und holen Sie so schnell wie möglich eine rechtliche Beratung ein.

Informationen zur Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichts Köln

Zur Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichts Köln