Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörden sind die für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) zuständige Stelle.
Aktuelles
Aufgrund der aktuellen Lage finden in den meisten Ausländerbehörden bis auf Weiteres keine persönliche Kundenkontakte statt. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Ausländerbehörden.
Benötigen Sie Unterstützung bei aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen? Dann nehmen Sie Kontakt mit unseren Berater*innen Berater*innen der Migrations- oder Flüchtlingsberatung auf:
Migrationsberatung >> – Tel.: 02241-16 918 61, E-Mail: mbe@kurdische-gemeinschaft.de
Flüchtlingsberatung >> – Tel.: 02241-16 918 62, E-Mail: fb@kurdische-gemeinschaft.de
Hier gelangen Sie auf die jeweiligen Internetseiten der Ausländerbörden:
Download
Hier können Sie die Anträge zur Erteilung/ Verlängerung/ Übertragung der Aufenthaltserlaubnis/ Niederlassungserlaubnis/ Duldung der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises runterladen:
- Aufenthaltserlaubnis >>
- Niederlassungserlaubnis>>
Dieser Bereich wird gefördert durch: