• 0 2241 83614
  • Lindenstraße 58, 53721 Siegburg
  • 09:00 - 17:00 Uhr
  • 02241 97 84 66
  • Lindenstrasse 58, 53721 Siegburg
  • Mo.-Do. 10-16 Uhr
  • 02241 169 18 61
  • Lindenstraße 58, 53721 Siegburg
  • Mo.-Do. 10-16 Uhr
  • 02241 169 18 62
  • Lindenstraße 58, 53721 Siegburg
  • Mo.-Fr. 10-16 Uhr
  • 02241 97 84 66
  • Lindenstraße 58, 53721 Siegburg
  • Mo. – Do. 10.00 – 16.00 Uhr
  • 02241 83 61 4
  • Lindenstraße 58, 53721 Siegburg
  • Di.-Do. 10-16 Uhr

Ausländerbehörde

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörden ist die für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) zuständige Stelle.

Für einen persönlichen Besuch bei der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises brauchen Sie einen Termin. Ein Besuch ohne Termin ist nicht möglich. Hier können Sie einen Termin vereinbaren.

Benötigen Sie Unterstützung bei aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen? Dann nehmen Sie Kontakt mit unseren Berater*innen Berater*innen der Migrationsberatung oder Soziale Beratung von Geflüchteten auf: 

Migrationsberatung >>  – Tel.: 02241-16 918 61, E-Mail: mbe@kurdische-gemeinschaft.de
Soziale Beratung von Geflüchteten >> – Tel.: 02241-16 918 62, E-Mail: fb@kurdische-gemeinschaft.de

Hier gelangen Sie auf die jeweiligen Internetseiten der Ausländerbörden:

Download

Hier können Sie die Anträge zur Erteilung/ Verlängerung/ Übertragung der Aufenthaltserlaubnis/ Niederlassungserlaubnis/ Duldung der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises runterladen:

Dieser Bereich wird gefördert durch: