Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörden ist die für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) zuständige Stelle.
Für einen persönlichen Besuch bei der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises brauchen Sie einen Termin. Ein Besuch ohne Termin ist nicht möglich. Hier können Sie einen Termin vereinbaren.
Benötigen Sie Unterstützung bei aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen? Dann nehmen Sie Kontakt mit unseren Berater*innen Berater*innen der Migrationsberatung oder Soziale Beratung von Geflüchteten auf:
Migrationsberatung >> – Tel.: 02241-16 918 61, E-Mail: mbe@kurdische-gemeinschaft.de
Soziale Beratung von Geflüchteten >> – Tel.: 02241-16 918 62, E-Mail: fb@kurdische-gemeinschaft.de
Hier gelangen Sie auf die jeweiligen Internetseiten der Ausländerbörden:
Download
Hier können Sie die Anträge zur Erteilung/ Verlängerung/ Übertragung der Aufenthaltserlaubnis/ Niederlassungserlaubnis/ Duldung der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises runterladen:
Dieser Bereich wird gefördert durch:


