• 0 2241 83614
  • Lindenstraße 58, 53721 Siegburg
  • 09:00 - 17:00 Uhr
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  • Lindenstrasse 58, 53721 Siegburg
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  • Mo.-Do. 10-16 Uhr
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  • Mo.-Fr. 10-16 Uhr
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  • Mo. – Do. 10.00 – 16.00 Uhr
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  • Di.-Do. 10-16 Uhr

Familiennachzug

Menschen, denen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, haben das Recht auf Familiennachzug, d.h. diese Personengruppe kann Ehegatt*innen sowie Kinder nachziehen.

Ablauf des Familiennachzugs:

Nachzug von Ehepartner und minderjährigen ledigen Kindern des in Deutschland Schutzberechtigten: 

Die/der Geflüchtete muss entsprechenden Antrag (fristwahrende Anzeige ach § 29 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG oder Visumsantrag) innerhalb von drei Monaten nach der Zuerkennung der Schutzberechtigung beim Auswärtigen Amt gestellt werden.

Hier können die fristwahrende Anzeige online stellen ⇒ 

Die fristwahrende Anzeige muss ausgedruckt werden. Diese Anzeige müssen die Familienangehörigen bei Antragstellung des Visums in der jeweiligen Botschaft vorlegen. Setzen Sie ihre zuständige Ausländerbehörde über die Fristwahrung per E-Mail/Post/Fax in Kenntnis. 

Nachzug von Eltern zu in Deutschland anerkannten, minderjährigen Schutzberechtigten: 

Der Nachzug von Eltern zu in Deutschland anerkannten, minderjährigen Schutzberechtigten ist NICHT von dem fristwahrenden Verfahren betroffen. Hier können die Anträge direkt bei den Auslandsvertretungen ein gereicht werden.

Termin bei der Deutschen Botschaft

Für den Familiennachzug ist eine persönliche Vorsprache der Familienangehörigen in der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) unerlässlich. Hierzu müssen die Antragsteller*innen bei der für sie zuständigen Auslandsvertretung einen Termin vereinbaren. Aufgrund der zahlreichen Antragstellungen kann es zu längeren Wartezeiten kommen.

Die Familienangehörigen/ Antragsteller*innen müssen zu dem Termin in der deutschen Auslandsvertretung das ausgefüllte Visumantragsformular einreichen. Für jedes Familienmitglied muss ein eigener Visumantrag ausgefüllt werden. Syrische Familien können ihren Antrag nur in der Türkei, Kurdistan-Irak oder im Libanon stellen.

Antragsteller*innen, können sich an bestimmen Orten kostenlos von IOM beraten und unterstützen lassen. Dabei beinhaltet das kostenlose Angebot von IOM die Überprüfung der Vollständigkeit der Visumanträge sowie wichtige und hilfreiche Informationen rund um den Prozess des Familiennachzugs.

IOM-Anschriften

Amman:info.fap.jd@iom.int
Tel: +962 791024777 / +962 791024888 / +962 791024999
Beirut:info.fap.lb@iom.int
Tel: +961 4929111
Erbil:info.fap.iq@iom.int
Tel: +964 662111500
Istanbul:info.fap.tr@iom.int
Tel: +90 2124010250

 

Notwendige Unterlagen/ Dokumente

In der Regel müssen folgende Dokumente vorliegen:

  • Ausdruck der fristwahrenden Anzeige
  • Kopie Aufenthaltstitel
  • Kopie des BAMF-Bescheid
  • Ausgefüllter und unterschriebener Visumantrag (2mal)
  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Biometrische Fotos (3 Stk.)
  • Nachweise (legalisierte Urkunden) über die Familienzusammengehörigkeit zum Schutzberechtigten in Deutschland.
    • Heiratsurkunde
    • Geburtsurkunde
    • Familienregistereintrag
  • Visumsgebühr von ca. 60€

Die Botschaft nimmt dann alle Dokumente entgegen und prüft sie. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet und haben eine erneute Terminvereinbarung zur Folge.

Visumserteilung/ Zustimmung

Die Zustimmung zum Familiennachzug wird von der deutschen Auslandsvertretung in Abstimmung mit der zuständigen Ausländerbehörde erteilt.

Familie in Deutschland

Das Visum ist für 90 Tage gültig. Innerhalb dieser Zeit muss die Familie daher bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen. Darüber hinaus muss sich die Familie beim Einwohnermeldeamt melden.

Subsidiär Schutzberechtigte

Seit dem 1. August 2018 ist der Familiennachzug von engsten Familienangehörigen zu subsidiär Schutzberechtigten wieder möglich, allerdings für ein begrenztes Kontingent von 1.000 Personen pro Monat.

Dieser Bereich wird gefördert durch: