• 0 2241 83614
  • Lindenstraße 58, 53721 Siegburg
  • 09:00 - 17:00 Uhr
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  • Lindenstrasse 58, 53721 Siegburg
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  • Di.-Do. 10-16 Uhr

Asylverfahren

Ablauf des deutschen Asylverfahrens

Das deutsche Asylsystem ist sehr komplex. Hier werden die verschiedenen Schritte von der Asylantragstellung bis zum Ausgang des Asylverfahrens im Einzelnen erläutert: Welche Rechten und Pflichten haben Asylantragstellende während des Asylverfahrens? Welche Dokumente müssen sie vorlegen? Was ist die Dublin-Prüfung? Was ist zu beachten bei einem Wohnortwechsel?

Wir klären Sie gerne im Rahmen unserer Flüchtlingsberatung über die Verfahrensabläufe und persönlichen Rechte und Pflichten auf.

Ein Film des BAMFs erklärt die wichtigsten Punkte in Bezug auf das Asylverfahren. Der Film ist in verschiedenen Sprachen verfügbar: deutsch, englisch, arabisch, farsi

> Arabisch
> Farsi 

Hier finden Sie die passende Broschüre des BAMFs zum Nachlesen in verschiedenen Sprachen :

Ankunft und Registrierung

Alle Personen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland als asylsuchend melden, werden zentral registriert. Dabei werden die persönlichen Daten des Aslysuchend*in aufgenommen. Ein Ankunftsnachweis oder die die ehemalige Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA) bescheinigt die Registrierung der Asylsuchenden.


Ankunftsnachweis

Erstverteilung und Unterbringung

Die Asylsuchenden werden in den einer zentralen Aufnahmeeinrichtung untergebracht. Die Verteilung erfolgt über ein bestimmtes Verteilungssystem (Quotensystem EASY) des BAMFs statt. Die aktuellen Verteilungsquoten sind im Internet unter www.bamf.de zu finden. Die Dauer des Aufenthalts in einer zentralen Aufnahmeeinrichtung hängt von verschiedenen Faktoren ab. 

Antragstellung

Nach der Einreise sollen sich Personen, die in Deutschland einen Asylantrag stellen wollen, an eine Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wenden. Dort findet in der Regel die persönliche Antragstellung statt. Zu diesem Termin steht der/dem Asylsuchendem eine Dolmetscher*in zur Verfügung. Zudem werden die Antragstellenden über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt und erhalten alle wichtigen Informationen auch schriftlich in ihrer Muttersprache

Zuständigkeitsprüfung/ Dublin III-Verordnung

Asylsuchende können das Land, in dem das Asylverfahren durchführen werden soll, nicht frei wählen. Welcher Staat in Europa zuständig ist, hängt von verschiedenen Punkten ab. Nach der Antragsstellung prüft das BAMF, ob
Deutschland zuständig ist oder nicht. Sollte das nicht der Fall sein, wird der Asylsuchende darüber schriftlich informiert.

Anhörung

Die persönliche Anhörung ist für die Antragstellenden der wichtigste Termin innerhalb ihres Asylverfahrens. Hierauf sollten sich Asylsuchende rechtzeitig und ausführlich vorbereiten. Unterstützung und Hilfe zur Aufarbeitung der Fluchtgeschichte erhalten Sie auch bei uns, melden Sie sich bitte bei unserer Flüchtlingsberaterin unter fb@kurdische-gemeinschaft.de oder telefonisch unter Tel.: 02241-1691862.

Warum geht es bei der Anhörung? Die Anhörung ist in der Regel in 2 Teile unterteilt.

  1. Teil: Allgemeine Fragen zur Person und Fluchtroute:

Gehört man einer bestimmten Volksgruppe an? Welche Reiseroute wurde genommen? Wie ist man gereist?

  1. Teil: Hintergründe zur Flucht/ Fluchtursachen

Im Kern geht es in der Anhörung jedoch um die Darlegung der individuellen Fluchtgeschichte.

Hier finden Sie hilfreiche Informationen zur Anhörung:

1- Anhörung↓
2- Angörungstermin↓

Downloads in verschiedenen Sprachen:

Entscheidung

Nach der persönlichen Anhörung zu den Fluchtgründen erfolgt die inhaltliche Prüfung des BAMFs. Mit einem Bescheid wird der/ dem Asylsuchenden die Entscheidung mitgeteilt. Nur wenn keine der folgenden Schutzformen in Frage kommt, wird der Asylantrag abgelehnt.


Grafik: BAMF

Haben Sie Ihren BAMF-Bescheid mit der Entscheidung über das Asylverfahren erhalten? Unsere Flüchtlingsberaterin klärt Sie gerne über die rechtlichen Folgen auf (E-Mail: fb@kurdische-gemeinschaft.de oder Tel.: 02241-1691862).

Bei einem negativen Asylverfahren muss im Rahmen einer Beratung geprüft werden, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte umgehend bei einer Flüchtlingsberatungsstelle für eine umfassende Beratung (Tel.: 02241-1691862 und E-Mail: fb@kurdische-gemeinschaft.de).

Nach dem Asylverfahren

Ist das Asylverfahren abgeschlossen ist das Aufenthaltsgesetzt maßgeblich. Die Umsetzung erfolgt über die örtliche Ausländerbehörde.

Dieser Bereich wird gefördert durch: