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Wertebildung und- Verständnis

Die Würde des Menschen ist unantastbar,

Artikel 1 des Grundgesetzes für
die Bundesrepublik Deutschland

Werteverständnis und -bildung

Unsere Gesellschaft setzt sich aus Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, Alters, sexueller Orientierung und Lebensformen zusammen. Das heißt unsere Gesellschaft ist in vielerlei Hinsicht divers und der/die Einzelne sind oftmals durch unterschiedliche Wertevorstellungen geprägt. Durch das unterschiedliche Werteverständnis der Menschen können Verhaltensweisen im Alltag missverstanden oder falsch interpretiert, so entstehen z.B. interkulturelle Spannungen. Dabei neigt der Einzelne dazu, das Verhalten des Gegenübers anhand der eigenen Werte und Einstellungen zu interpretieren und schaut demnach durch seine eigene Perspektive und erachtet seine Einstellungen für „richtig. Dies kann zu Konflikten führen. Daher sind ein gemeinsames Werteverständnis und die damit verbundene Wertebildung wichtig für das gesellschaftliche Miteinander und den Zusammenhalt. Gemeinsame Werte bilden folglich das Fundament für ein friedliches Zusammenleben und haben daher eine verbindende Funktion. Dabei gelten als Grundwerte jene im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland formulierten Rechte, die jedem Menschen, ohne Rücksicht auf Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Ansehen und Sozialprestige unveräußerlich zustehen.

Welche grundlegenden Werte das gesellschaftliche Zusammenleben regeln und lenken, werden in den folgenden Erklärvideos des BAMFs erläutert. Die Erklärvideos liegen in verschiedenen Sprachen.

1.    Grundgesetz/ Verfassung

Das Grundgesetz ist seit 1949 die „Verfassung“ der Bundesrepublik Deutschland und beinhaltet die gesetzlichen Grundlagen des Staates. Im Grundgesetz sind auch die Grundrechte aufgeführt, die über allen anderen Gesetzen stehen.

2.    Meinungsfreiheit

beinhaltet das Recht, sich eine Meinung zu bilden und diese zu äußern – ohne eine Strafe fürchten zu müssen. Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht und daher in der Verfassung in Art. 5 Abs. 1 GG manifestiert. In Deutschland sind damit folgende Grundrechte gemeint: Meinungsäußerungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Rundfunk- und Filmfreiheit.

3.    Gleichberechtigung der Geschlechter

Die Gleichstellung der Geschlechter gehört zu den Grundwerten unserer demokratischen Gesellschaft. Das impliziert die rechtliche Gleichstellung von Frau und Mann. Das heißt alle Frauen und Männer haben die gleichen Rechte.

Dies gilt zum Bsp. Für die Berufsauswahl, das Wahlrecht, Recht auf gesellschaftliche Teilhabe, ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben. Neben der der juristischen Grundlage verpflichtet sich der Staat zudem bestehende Ungleichbehandlungen zu beheben.

 

  1. Diskriminierungsverbot

Im Grundgesetz ist verankert, dass niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner Behinderung, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf.

  1. Glaubensfreiheit

Die Religionsfreiheit beinhaltet die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Das heißt alle Menschen können frei entscheiden, woran sie glauben oder nicht glauben. Auch die Ausübung des Glaubens wird mit dem Artikel gewährleistet.

6.    Verständnis von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Wie kann Demokratie erfahrbar gemacht werden?
In diesem Kontext sollte man unterscheiden zwischen der Demokratie als Herrschaftsform und als Gesellschafts- und Lebensform.
Die wesentlichen Merkmale einer Demokratie:

Demokratie als Gesellschafts- und Lebensform

  • Recht auf Teilhabe, Mitwirkung, Mitbestimmung
  • beinhaltet die individuelle Gestaltung der Lebenswelt
  • beschreibt, aber wie Menschen im Alltag zusammenfinden, ihre Interessen austauschen und sich in Entscheidungsprozesse einbringen können.

 

Demokratie als Herrschaftsform

Die Demokratie als Herrschaftsform beinhaltet u.a. folgende wesentliche Punkte:

  1. Freie Wahlen, bei denen jede/r „wahlberechtigte“ Bürger*in bzw. Einwohner*in seine „Stimme“ für die bevorzugte Partei oder Person abgeben kann.
  2. Das Prinzip der Mehrheit = die Partei oder Person mit den meisten Stimmen, vertritt die Interessen aller Bürger*innen.
  3. Politische Oppositionen werden akzeptiert und in Diskussionen über Entscheidungen einbezogen.
  4. Gewaltenteilung, durch das Verteilen der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane, zum Zweck der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit; nach dem historischen Vorbild der zwingenden Aufteilung in 
  • Legislative – Gesetzgebung/ Verteilung der Gesetzgebung
  • Exekutive – ausführende Gewalt
  • Judikative – Rechtsprechung
  1. Den Schutz der Grundrechte aller Menschen, welche auf der Verfassung aufgebaut sind.

 Das Verständnis von Demokratie kann auf unterschiedlichen Ebenen vermittelt werden.

Dieser Bereich wird gefördert durch: