Hiermit weisen wir auf eine Pressemitteilung des AntiDiskriminierungsBüro Köln (Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V.) anlässlich des Gerichtsurteils wegen Anti-Schwarzen Rassismus gegen die Westfälische Wilhelms-Universität Münster hin (Stand: 12.05.2021):
Das Arbeitsgericht Münster hat am 25.03.2021 die Westfälische Wilhelms-Universität Münster zu Entschädigungszahlungen und Entfristung einer Schwarzen Mitarbeiterin verurteilt. Die Klägerin verklagte 2020 die Universität Münster u.a. auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wegen der unrechtmäßigen Nutzung und rassistischer Inkontextsetzung ihres Fotos sowie aufgrund einer ausstehenden Entfristung ihres Arbeitsvertrags.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.oegg.de/wp-content/uploads/2021/05/PM_Klage-gegen-Universitaet-Muenster.pdf